Wir sind eine kaufmännische
Übungsfirma. |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der KML Druck Service GmbH | c/o WIPA GmbH Berlin |
Möllendorffstraße 48 | 10367 Berlin
§ 1 Geltungsbereich, anwendbares Recht
Die Firma KML Druck GmbH ist eine kaufmännische Übungsfirma im Rahmen des
Deutschen ÜbungsFirmenRings. Alle in mündlicher oder schriftlicher Form sowie
im Webshop angebotenen Produkte und Leistungen sind fiktiv und stehen in dieser
fiktiven Form ausschließlich für Übungszwecke bzw. zur Simulation
kaufmännischer Sachverhalte und Tätigkeiten zur Verfügung. Bei allen uns
erteilten Aufträgen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ausschließlich. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich ausdrücklich
zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültige Fassung der AGB der KML Druck Service GmbH.
§ 2 Angebot, Auftrag und Vertragssprache
Unsere Produktbeschreibungen einschließlich der genannten Preise (Netto) sind
lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Auftraggeber zu
verstehen. Sie stellen kein Angebot iSd §§ 145 ff BGB dar. Die Vertragssprache
ist deutsch.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Ausführung der Leistungen
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung
des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen zu unserem Firmensitz
zu schaffen.
Wir werden die uns für die Ausführung der Arbeiten übergebenen Unterlagen,
insbesondere Druckvorlagen, mit geschäftsüblicher Sorgfalt auf ihre technische
Richtigkeit und Vollständigkeit hin prüfen. Sind Mängel, insbesondere der
Druckvorlagen bei dieser Prüfung nicht erkennbar und werden diese erst beim
Druckvorgang deutlich, haften wir hierfür nicht, insbesondere stehen dem
Auftraggeber keine Ansprüche wegen Mängeln zu. Uns trifft keine Haftung, sofern
wir rechtzeitig schriftlich Bedenken gegen die vom Auftraggeber oder Dritten
vorgeschriebenen Stoffe oder gegen die Art der Ausführung oder Planung
vorgebracht haben. Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen, insbesondere
Druckvorlagen, sind und bleiben im Eigentum des Auftraggebers. Wir geben diese
Unterlagen auf unsere Kosten nach Auftragserledigung zurück. Wir sind
berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und
zu behalten. Erfüllungsort der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge
ist, wenn nichts anderes vereinbart, der Firmensitz der KML Druck Service GmbH.
Transportkosten nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort trägt der
Auftraggeber (§448 Abs. 1 BGB)
§ 4 Lieferzeiten, Rücktritt, Verzugsschaden, Teillieferungen
Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie
ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Vereinbarte Lieferzeiten können
nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber den ihm obliegenden Pflichten
(zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige
Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei
nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers verlängert
sich die Lieferzeit angemessen. Halten wir Liefertermine nicht ein, so hat der
Auftraggeber uns in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit
Zugang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Der Auftraggeber ist erst nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Rücktritt des
Auftraggebers vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser
Unmöglichkeit ist nur zulässig, wenn die bereits erbrachte Teilleistung für den
Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Auch bei vereinbarten Fristen und
Terminen haben wir nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr,
Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder
Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs-
oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche
oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann,
wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten von uns eintreten oder
wir unverschuldet von diesen nicht beliefert werden trotz entsprechender
Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Auftraggeber entstandenen Bedarf
gedeckt hätten. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 5 Abnahme und Annahmeverzug des Auftraggebers, pauschalierter Schadensersatz
Die Abnahme unserer vertraglichen Werkleistungen erfolgt grundsätzlich durch
rügelose Entgegennahme unserer Leistungen. Erhebt der Auftraggeber nicht
innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Leistungen schriftlich Mängelrügen,
gelten die Leistungen als abgenommen. Hierauf werden wir den Auftraggeber bei
Übermittlung der Leistungen nochmals ausdrücklich schriftlich hinweisen. Nimmt
der Auftraggeber die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung und
fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag
zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im
letzteren Fall können 10 % der vereinbarten Vergütung ohne Nachweis als
Entschädigung verlangt werden. Dem Auftraggeber bleibt der Gegenbeweis
gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung
eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich
vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte sind wir
nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt,
anderweitig über die Ware zu verfügen und den Auftraggeber anschließend in an
gemessener verlängerter Frist zu beliefern. Verzögert sich der Versand der Ware
auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund eines Umstands, den er zu vertreten
hat, um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, so sind wir
berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten dem Auftraggeber in
Rechnung zu stellen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die von uns
bereitgestellte Ware trotz Aufforderung zur Abholung und fruchtlosem Ablauf einer
Nachfrist zur Abholung von mindestens zwei Wochen aufgrund eines Umstands nicht
abholt, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
§ 6 Ansprüche wegen Mängeln, Mehr- und Minderlieferungen
Verbrauchern stehen bei Mängeln die gesetzlichen Ansprüche zu. Bei Mängeln des
Werkes haben wir das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung
innerhalb angemessener Zeit zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach
seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, Minderung verlangen oder den Mangel
selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen von uns verlangen.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln in zwei
Jahren, jeweils ab dem Tag der Abnahme. Gegenüber Käufern, die keine
Verbraucher sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Mehr- und
Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können vom Auftraggeber
nicht beanstandet werden. Bei Minderlieferungen berechnen wir in diesem Fall
die im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten Menge reduzierte Vergütung. Bei Mehrlieferungen
berechnen wir in diesem Fall die vereinbarte Vergütung ohne Aufpreis.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in beiden Fällen ausgeschlossen.
§ 7 Vergütung und Zahlung
Die Rechnungssumme ist zwei Wochen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlung der
geschuldeten Summe innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2%
Skonto. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind schriftlich zu vereinbaren,
hilfsweise gelten die auf unseren Rechnungen wiedergegebenen
Zahlungsbedingungen. Erfolgen Zahlungen nicht rechtzeitig, schuldet der
Auftraggeber Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Abtretung von Ansprüchen, Erfüllungsgehilfen, Aufrechnung und
Zurückbehaltung
Wir sind berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne Zustimmung des
Auftraggebers abzutreten. Wir können uns zur Erfüllung unserer vertraglichen
Pflichten Dritter bedienen.
§ 9 Rechte an Leistungsergebnissen, Angabe der Druckerei
Soweit es sich bei unseren Leistungen um urheberrechtlich geschützte Leistungen
handelt, übertragen wir Nutzungsrechte nur insoweit, als dies zur Erfüllung
unserer vertraglichen Verpflichtungen unbedingt notwendig ist.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden
Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum der KML Druck GmbH.
§ 11 Haftung
Wir haften bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
uneingeschränkt. Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von
vertragswesentlichen Pflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit,
dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Bei
wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche
Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig
vertraut und auch vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten auch für unsere Organe und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Kein Widerrufsrecht des Auftraggebers
Da wir unsere Leistungen ausschließlich nach Kundenspezifikation erbringen,
steht dem Auftraggeber auch bei einem Kauf im Rahmen des Fernabsatzes kein
Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich
rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unseres Geschäftssitzes.
Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte
das Amtsgericht Berlin Lichtenberg. Auf die von uns geschlossenen Verträge und
alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen
UN-Kaufrechtsabkommens anwendbar.